Am 14.12.2012 ist die EU – Verordnung 432/2012 in Kraft getreten, auch bekannt als „Health Claims“. Diese EU – Verordnung schreibt vor, dass manche Formulierungen und Bezeichnungen in Verbindung mit Nahrungsergänzungen bzw. Sportlernahrung allgemein nicht mehr verwendet werden dürfen. So darf man zum Beispiel keine Aussagen mehr über Aminosäuren, allgemein oder einzeln, in Verbindung mit Muskelaufbau und antikatabolen/anabolen Wirkungen bringen. Ebenso verboten sind Aussagen zu Kreatin oder kreatinhaltigen Produkten in Verbindung mit Muskelaufbau. Komplett unzulässig sind zudem wirkungsbezogene Aussagen von L-Carnitin und Fatburnern.
Um diesen gesetzlichen Anforderungen zu genügen, mussten wir manche Produkte aus dem Sortiment nehmen. Bei anderen Produkten mussten wir die Etiketten ändern oder unkenntlich machen. Deshalb kann es vorkommen, dass auf manchen Etiketten geschwärzte oder überklebte Texte zu finden sind.
Leider schreibt hier die EU vor, was man sagen darf und was nicht. Wir bitten deshalb um Verständnis für diese Maßnahmen und versichern Ihnen, dass am Inhalt oder der Qualität der Produkte nichts geändert wurde.